Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Der Holthausenerherbstmarkt wird von der Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V. durchgeführt. Der Vereinssitz ist der folgende: Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V., Borghof 7, 48366 Laer-Holthausen.
(2) Alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmer ist die Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V..
(3) Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche am Holthausenerherbstmarkt teilnimmt.
§1 Anwendungsbereich
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag) zwischen einem Teilnehmer und der Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V..
(2) Der Organisationsvertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter dem Besteller von Tickets eine E-Mail mit der Zahlungsbestätigung für die Anmeldung zum Holthausenerherbstmarkt schickt.
§2 Teilnahmebedingungen und Gesundheit der Teilnehmer
(1) Die Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V. veröffentlicht die Teilnahmebedingungen auf der Website www.holthausenerherbstmarkt.de und fordert nur natürliche Personen zur Teilnahme auf, die ihrem subjektivem Empfinden nach, in der körperlichen und mentalen Verfassung sind, eine solche Leistung abzurufen. Es wird wiederum darauf hingewiesen, dass jeder Teilnehmer zu jeder Zeit den Holthausenerherbstmarkt verlassen kann. Teilnehmer, die in einem körperlich nicht einwandfreien Zustand sind und auch mentale Probleme haben, raten wir ganz klar von der Teilnahme ab. Jeder Teilnehmer ist für sich und sein Wohl selbst verantwortlich.
(2) Der Teilnehmer bestätigt durch die Anmeldung beim Holthausenerherbstmarkt das Vorhandensein der gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich.
(3) Zur Teilnahme am Holthausenerherbstmarkt muss die natürliche Person zum Zeitpunkt des Starts der Veranstaltung das 16. Lebensjahr vollendet haben.
(4) Die Anmeldegebühr für die Teilnahme am Holthausenerherbstmarkt wird für die allgemeine Organisation, die Organisation der Musik, die Organisation der Sicherheit und für die Bereitstellung von Sanitätern am Holthausenerherbstmarkt erhoben.
§3 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz
(1) Der Teilnehmer erklärt sich bei der Anmeldung einverstanden, dass Fotos, Videoaufnahmen und Interviews (in sozialen Medien bzw. Printmedien), die während der Veranstaltung entstehen, ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung personenbezogener Daten (Name, Alter, etc.) in allen veranstaltungsrelevanten Medien einverstanden.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten (E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname, etc.) in dem von der Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V. genutzten E-Mail-Anbieter gespeichert werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und lediglich zur Verbreitung von Informationen in Bezug auf die Veranstaltungen der Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V. genutzt.
§4 Haftungsausschluss
(1) Die Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V. haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person des Teilnehmers.
(2) Die Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V. übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände der Teilnehmer und weiterer Zuschauer.
(3) Die Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V. ist in Fällen höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnung, Unwetter, Terrordrohung, Feuer) verpflichtet und berechtigt, die Veranstaltung zu verändern oder abzusagen, so besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung der Anmeldegebühren (Tickets), und es gibt ebenfalls keine Schadensersatzansprüche.
(4) Für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit haftet die Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V. nicht.
§5 Haftungsbegrenzung
(1) Die Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatzansprüche oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den Bestimmungen von §4 der Teilnahmebedingungen.
§6 Stornierung
Nach § 312 g BGB sind Veranstaltungs-Anmeldungen von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.
§7 Ausschluss von der Veranstaltung
Die Schützenbruderschaft St. Georg Holthausen-Beerlage e.V. behält sich vor, Teilnehmer, die sich nicht verantwortungsvoll verhalten, vom Baumberger Marsch vor und während des Events auszuschließen. Mögliche Gründe dafür können sein: Exzessiver Alkoholkonsum, Drogenkonsum, Verletzungen, Umweltverschmutzung und die Gefährdung Anderer.